Rechtsprechung
OVG Hamburg, 22.04.2020 - 5 Bs 64/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Gerichtliche Zwischenverfügung beschränkt vorläufig den Betrieb eines großflächigen Sportwarengeschäfts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorläufig doch nur 800 m² ?
- lto.de (Kurzinformation)
Streit um Ladenschließungen: Höheres Infektionsrisiko in größeren Geschäften?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gerichtliche Zwischenverfügung beschränkt vorläufig den Betrieb eines großflächigen ... - Corona-Virus
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 21.04.2020 - 3 E 1675/20
- OVG Hamburg, 22.04.2020 - 5 Bs 64/20
- OVG Hamburg, 30.04.2020 - 5 Bs 64/20
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.2020 - 5 Bs 64/20
Der Erlass einer Zwischenverfügung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist - wenn keine anderen überwiegenden Interessen entgegenstehen - nur dann geboten, wenn der Eilantrag nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos ist und ohne die befristete Zwischenverfügung die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) gefährdet wäre, weil irreversible Zustände oder schwere und unabwendbare Nachteile einzutreten drohen (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.12.2019, 2 Bs 273/19, n.v.;… VGH Mannheim, Beschl. v. 14.10.2019, 9 S 2643/19, juris Rn. 6 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 11.10.2013, 1 BvR 2616/13, juris Rn. 7). - VGH Baden-Württemberg, 14.10.2019 - 9 S 2643/19
Anspruch auf Erlass eines Hängebeschlusses
Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.2020 - 5 Bs 64/20
Der Erlass einer Zwischenverfügung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist - wenn keine anderen überwiegenden Interessen entgegenstehen - nur dann geboten, wenn der Eilantrag nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos ist und ohne die befristete Zwischenverfügung die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) gefährdet wäre, weil irreversible Zustände oder schwere und unabwendbare Nachteile einzutreten drohen (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.12.2019, 2 Bs 273/19, n.v.; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.10.2019, 9 S 2643/19, juris Rn. 6 m.w.N.;… BVerfG, Beschl. v. 11.10.2013, 1 BvR 2616/13, juris Rn. 7).