Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 22.04.2020 - 5 Bs 64/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8060
OVG Hamburg, 22.04.2020 - 5 Bs 64/20 (https://dejure.org/2020,8060)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22.04.2020 - 5 Bs 64/20 (https://dejure.org/2020,8060)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22. April 2020 - 5 Bs 64/20 (https://dejure.org/2020,8060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,8060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Gerichtliche Zwischenverfügung beschränkt vorläufig den Betrieb eines großflächigen Sportwarengeschäfts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorläufig doch nur 800 m² ?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Streit um Ladenschließungen: Höheres Infektionsrisiko in größeren Geschäften?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gerichtliche Zwischenverfügung beschränkt vorläufig den Betrieb eines großflächigen ... - Corona-Virus

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.2020 - 5 Bs 64/20
    Der Erlass einer Zwischenverfügung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist - wenn keine anderen überwiegenden Interessen entgegenstehen - nur dann geboten, wenn der Eilantrag nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos ist und ohne die befristete Zwischenverfügung die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) gefährdet wäre, weil irreversible Zustände oder schwere und unabwendbare Nachteile einzutreten drohen (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.12.2019, 2 Bs 273/19, n.v.; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.10.2019, 9 S 2643/19, juris Rn. 6 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 11.10.2013, 1 BvR 2616/13, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2019 - 9 S 2643/19

    Anspruch auf Erlass eines Hängebeschlusses

    Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.2020 - 5 Bs 64/20
    Der Erlass einer Zwischenverfügung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist - wenn keine anderen überwiegenden Interessen entgegenstehen - nur dann geboten, wenn der Eilantrag nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos ist und ohne die befristete Zwischenverfügung die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) gefährdet wäre, weil irreversible Zustände oder schwere und unabwendbare Nachteile einzutreten drohen (OVG Hamburg, Beschl. v. 20.12.2019, 2 Bs 273/19, n.v.; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.10.2019, 9 S 2643/19, juris Rn. 6 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 11.10.2013, 1 BvR 2616/13, juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht